1. Geltungsbereich / Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Einzelunternehmens „Datenrettung – Ing. Reinhard Bandion“ (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) gelten für alle Dienstleistungen, die der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) erbringt.

Die Verpflichtungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines entgegengenommenen Auftrages oder einer ausgestellten Auftragsbestätigung.

Der Auftragnehmer bietet die Leistung „Analyse von Datenträgern“ und in Folge – sofern dies trotz Beschädigung des Datenträgers möglich ist – die „Wiederherstellung von Daten“ an. Der Auftragnehmer ist stets bemüht angeführte Liefertermine einzuhalten, jedoch kann es aufgrund unvorhergesehener Ereignisse bzw technischer Probleme zu einer Nichteinhaltung dieser kommen. Vom Auftragnehmer in Aussicht gestellte Liefertermine stellen sohin nur vage Schätzungen dar.

2. Vertragsabschluss

Es bestehen zwei gesonderte, zeitlich nacheinander gereihte Vertragsverhältnisse:

  1. Die telefonische bzw. schriftliche Beauftragung durch den Auftraggeber stellt ein Angebot des Auftraggebers an den Auftragnehmer zur Analyse von übergebenen Datenträgern dar. Das Angebot kann durch Realannahme, nämlich durch Durchführung der Analyse, oder durch Erklärung vom Auftragnehmer angenommen werden. Die umfangreiche Analyse des Datenträgers ist kostenlos.
  2. Nach erfolgter Analyse übermittelt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen schriftlichen Kostenvoranschlag, sohin ein Angebot auf Abschluss des Vertrages über die Wiederherstellung von Daten, das binnen 14 Tagen ab Datum des Kostenvoranschlages in jeder Form der Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer angenommen werden kann.

Die Retournierung des vom Auftraggeber bereitgestellten Datenträgers samt wiederhergestellter Daten erfolgt nach Zahlung des vereinbarten Rechnungsbetrages. Der Auftraggeber trägt in jedem Fall die Versandkosten für die Retournierung des (defekt) zur Analyse/Datenwiederherstellung übergebenen Datenträgers. Auf ausdrücklichen Wunsch ist auch eine persönliche Abholung im Geschäftslokal des Auftragnehmers während der Öffnungszeiten möglich. Nach Ablauf von 3 Wochen ab erfolgter Analyse ist der Auftragnehmer jedenfalls zur Retournierung per Versand auf Kosten des Auftraggebers berechtigt.

3. Umfang Datenrettung

Im Wesentlichen umfasst die Datenrettung den Versuch, wiederherstellbare Daten entsprechend erfolgter Analyse wiederherzustellen und diese für den Auftraggeber auf Leihdatenträgern bzw via Download mit verschlüsseltem Link zur Verfügung zu stellen. Ergibt sich trotz vorheriger Analyse erst im Zuge der Datenrettung, dass eine vollständige Rettung der Daten iSd Analyse nicht möglich ist, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, der Auftraggeber ist mit einer Vertragsanpassung einverstanden.

Die Installation von Betriebssystemen oder anderen Programmen ist nicht Teil eines Auftrages.

4. Termine

Die bloße Nichterfüllung eines Termins führt nicht zu einer Vertragsverletzung des Auftragnehmers.

5. Leihdatenträger

Nach erfolgter Datenrettung werden dem Auftraggeber die geretteten Daten standardmäßig per Email mit Download an die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung bekanntgegebene Emailadresse übersandt und können die Daten 10 Tage lang unter Verwendung eigens übermittelter Zugangsdaten vom Auftraggeber abgerufen werden. Bei einem Datenumfang von mehr als 10 GB bekommt der Auftraggeber die geretteten Daten auf einem Leihdatenträger vom Auftragnehmer leihweise zur Verfügung gestellt und diesen postalisch übermittelt. Der Leihdatenträger ist inklusive etwaigem Zubehör innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt an den Auftragnehmer zurückzusenden.

Festgehalten wird, dass der Transport der (Leih-)Datenträger durch externe Transportunternehmen (Post, DHL, …) auf Kosten des Auftraggebers erfolgt, welche vom Auftragnehmer ausgewählt werden. Zum Zeitpunkt der Übergabe des Datenträgers an den Transporteur geht das Risiko für Beschädigung oder Verlust des Datenträgers bzw dessen Daten auf den Auftraggeber über.

6. Geheimhaltung / Datenschutz

Der Auftragnehmer sichert zu, sämtliche personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungen, die ihm aufgrund seiner beruflichen Beschäftigung zugänglich geworden sind, geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und absolut vertraulich zu behandeln. Sämtliche vom Auftraggeber übermittelte Datenträger und die damit zusammenhängenden Daten sind vom Auftraggeber binnen 3 Monaten nach Vertragserfüllung abzuholen, widrigenfalls diese vom Auftragnehmer vernichtet werden.

Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Verfügung über die eingereichten Datenträger und die darauf abgespeicherten Daten berechtigt ist.

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die zur Verfügung gestellten Daten und Informationen im Rahmen des Auftrages zur Wiederherstellung speichern und bearbeiten darf.

7. Haftungsvereinbarung

Die Haftung des Auftragnehmers für leichtes Verschulden und Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind vom Auftraggeber binnen 2 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger bei sonstigem Verfall schriftlich geltend zu machen. Die Haftung des Auftragnehmers für allfällige Schadenersatzansprüche wird pro Vertrag mit dem tatsächlich vom Auftraggeber erhaltenen Werklohn beschränkt.

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass zum Zweck der Datenrettung die Datenträger erforderlichenfalls geöffnet und/oder zerlegt werden. Die Arbeiten hinsichtlich Analyse und Datenrettung beinhalten das Risiko der Veränderung bzw Beschädigung noch vorhandener Daten sowie des Datenträgers und wird festgehalten, dass derartige Schäden auch bei Einhaltung äußerster Sorgfalt eintreten können. Eine Haftung für Schäden aus der beschriebenen Tätigkeit ist ausgeschlossen.

Das Risiko der vorbestehenden Datenintegrität trägt ausschließlich der Auftraggeber. Dies umfasst vor allem die Gefahrtragung, dass Daten gerettet bzw wieder zugänglich gemacht werden, die bereits bei der Übersendung an den Auftragnehmer aufgrund vorbestehender Fehler strukturell beschädigt waren und deshalb keinen lesbaren, nachvollziehbaren Informationsgehalt mehr aufweisen. Es wird sohin keine Haftung für die Vollständigkeit der zur Rettung übermittelten Daten übernommen.

Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Hardware (zB Notebooks, externe Gehäuse o.Ä.) und sonstiges Zubehör (zB Kabel, Netzteile o.Ä.), welche vom Auftraggeber zusammen mit den Datenträgern übermittelt wird.

8. Zusicherung von Rechten

Festgehalten wird, dass der Auftragnehmer bei der Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistung keine Software, die auf dem Datenträger des Auftraggebers gespeichert/installiert ist, ausführt. Der Auftraggeber bestätigt, über sämtliche Lizenzrechte dieser Software während des gesamten Vertragsverhältnisses zu verfügen und diese dem Auftragnehmer – sofern für die Durchführung der vertraglich geschuldeten Tätigkeit erforderlich – einräumen zu können und einzuräumen. Ebenso bestätigt der Auftraggeber, durch die auf dem Datenträger gespeicherten Daten nicht in Rechte, insbesondere Persönlichkeitsrechte Dritter, einzugreifen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich sohin zur Schad- und Klagloshaltung des Auftragnehmers im Zusammenhang mit Verstößen gegen Rechte Dritter, die aus der Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistung resultieren.

9. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis wird das für den 17. Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständige Gericht als örtlich zuständig vereinbart. Für die Auslegung dieser Vereinbarung und die Entscheidung aller Streitigkeiten im Zusammenhang damit ist nur österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen anzuwenden.


Download der Datenschutzerklärung: AGB-Datenrettung-Ing-Reinhard-Bandion_20200311_01.pdf